Das Anwaltshonorar ist vom effektiven Aufwand abhängig. Sofern keine überdurchschnittliche Einkommens- oder Vermögensverhältnisse vorliegen, beträgt der Stundensatz CHF 250.00 zuzüglich Barauslagen und Fahrspesen. Um beiden Parteien die Übersicht zu erleichtern, erfolgt die Abrechnung monatlich.
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