Konkubinat, Konkubinatsvertrag, Trennung Konkubinat

Wir leben im Konkubinat – brauchen wir einen Konkubinatsvertrag?

In der Schweiz leben sehr viele Paare zusammen, ohne zu heiraten. Da das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt ist, empfiehlt sich eine sorgfältige Abklärung, ob mittels Konkubinatsvertrag einzelne Bereiche geregelt werden sollen. Im folgenden Dokument haben wir mögliche Fragestellungen zusammengefasst.

Gerne bieten wir Ihnen eine Beratung an, ob und falls ja in welchen Bereichen in Ihrer Situation ein Konkubinatsvertrag sinnvoll ist.

Wann braucht es einen Konkubinatsvertrag?

Solange beide Konkubinatspartner finanziell selbständig sind und bleiben, ist das Zusammenleben oft ohne Vertrag gut möglich. In folgenden Fällen ist eine Regelung durch einen Konkubinatsvertrag sinnvoll:

  • Ein Partner reduziert seine Erwerbstätigkeit zugunsten der Partnerschaft (weil diese Person z.B. den grösseren Teil der Hausarbeit erledigt oder Kinder des Partners/der Partnerin betreut).
  • Ein Partner reduziert seine Erwerbstätigkeit zugunsten der Betreuung gemeinsamer Kinder.
  • Die Konkubinatspartner erwerben gemeinsam eine Liegenschaft.
  • Die Partner möchten sich finanziell bestmöglich absichern.

Trennung bei Konkubinat

Liegt kein Konkubinatsvertrag vor, kann die Trennung eines Konkubinats schwierig und kostspielig werden. Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, ist deshalb im Detail zu prüfen, ob Kosten und Nutzen solcher Massnahmen in angemessenem Verhältnis stehen oder ob das Ganze niederschwellig gelöst werden kann.

Unserer Checkliste können Sie entnehmen, welche Dokumente Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin benötigt, wenn es zur Trennung des Konkubinats kommt. Bringen Sie diese – so weit als möglich – zu ersten Besprechung mit, können Sie Zeit und Kosten sparen.

Aussereheliche Kinder – das ist zu beachten:

Kinder nichtverheirateter Paare müssen vom Vater anerkannt werden, um einen rechtlichen Vater zu haben. Das Gleiche gilt für Kinder nichtverheirateter Personen, die kein Paar mehr sind. Zudem empfiehlt sich in all jenen Fällen, in welchen die Eltern nicht zusammenleben, eine Regelung der Kinderbelange (Vertrag mit Regelungen zu Betreuung und Unterhalt).

Auf folgender Seite finden Sie detaillierte Infos zum Thema Elternschaft ohne Trauschein.

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