Je nach Besprechung werden verschiedene Dokumente benötigt. Bringen Sie diese Dokumente – soweit möglich – bereits in die erste Besprechung mit, können Sie Kosten und Zeit sparen. Auf der folgenden Seite finden Merkblätter und Checklisten, in denen die erforderlichen Dokumente aufgeführt sind:
Das Anwaltshonorar ist vom effektiven Aufwand abhängig. Sofern keine überdurchschnittliche Einkommens- oder Vermögensverhältnisse vorliegen, beträgt der Stundensatz CHF 250.00 zuzüglich Barauslagen und Fahrspesen. Um beiden Parteien die Übersicht zu erleichtern, erfolgt die Abrechnung monatlich.