Faktensammlung: Schweigepflicht von Gesundheitsfachpersonenestament

Das Schweizerische Strafgesetzbuch unterstellt Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Hebammen sowie ihre Hilfspersonen der Geheimnispflicht. Hilfspersonen sind alle Personen, die sie bei der Berufstätigkeit unterstützen, also Pflegefachpersonal, Medizinische Praxisassistentinnen, Sekretariatsangestellte, Buchhalter, Praktikanten etc.

Wie weit geht diese Schweigepflicht? Welche Informationen werden von der Schweigepflicht erfasst, wozu dient sie, gegenüber wem gilt sie? Wann dürfen Informationen weitergegeben werden? Wann besteht sogar eine Pflicht zur Meldung? In unserer Faktensammlung finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen zum Thema Schweigepflicht.

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Ärztliche Schweigepflicht – Faktensammlung für Gesundheitsfachpersonen

Entbindung vom Berufsgeheimnis durch den Patienten

Die Einwilligung des Patienten kann schriftlich, mündlich oder stillschweigend erteilt werden. In heiklen Bereichen sollte zu Beweiszwecken eine schriftliche Entbindungserklärung eingeholt werden. Das für den Kanton Thurgau verwendbare Formular zur schriftlichen Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch den Patienten ist auf der Website der Ärztegesellschaft Thurgau (Mitgliederbereich, Formulare für die Praxis) abrufbar.

Entbindung vom Berufsgeheimnis durch die Behörden

Für die Entbindung vom Berufsgeheimnis ist im Kanton Thurgau der Vorsteher des Departements für Finanzen und Soziales zuständig. Die Ermächtigung zur Aussage wird erteilt, wenn die Entbindung vom Berufsgeheimnis der Wahrheitsfindung dient. Das für den Kanton Thurgau verwendbare Formular zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch die Behörden ist auf der Website der Ärztegesellschaft Thurgau (Mitgliederbereich, Formulare für die Praxis) abrufbar.

Rechtsberatung für Ärztinnen und Ärzte

Als Rechtskonsulentin der Ärztegesellschaft Thurgau (ÄTG) ist Rechtsanwältin Nina Lang Fluri für die Rechtsberatung der ÄTG sowie für Rechtsauskünfte gegenüber Mitgliedern der Ärztegesellschaft Thurgau verantwortlich. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, vertreten wir keine Patientinnen und Patienten.

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