Ablauf von Scheidung oder Trennung – vor Gericht oder am Küchentisch?

Der Ablauf einer Scheidung oder Trennung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen: zu zweit am Küchentisch (allenfalls mit nachträglicher Überprüfung durch eine Anwältin/einen Anwalt), in einer Mediation, in einem Collaborative-Law-and-Practice-Verfahren oder in einem klassischen Verfahren mit anwaltlicher Vertretung, sei es aussergerichtlich und einvernehmlich oder strittig. Keiner dieser Wege ist immer gut oder immer schlecht.

Das folgende Dokument fasst die Vor- und Nachteile der verschiedenen Verfahren zusammen und zeigt die wichtigsten jeweiligen Voraussetzungen auf.

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Trennung oder Scheidung, welches Verfahren passt?

Fragebogen: Welches Verfahren passt?

Eine Trennung oder Scheidung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:

  • Die Lösung wird zu zweit am Küchentisch gesucht
  • Die Lösung wird in einer Mediation von den Ehegatten selbst gesucht
  • Die Lösung wird in einem Collaborative-Law-Verfahren gesucht
  • Beide Ehegatten lassen sich von demselben Anwalt beraten
  • Beide Ehegatten haben Anwälte, welche zuerst eine aussergerichtliche Lösung suchen
  • Das Verfahren wird gleich beim Gericht eingegeben, ein strittiges Verfahren beginnt

Keiner dieser Wege ist immer gut oder immer schlecht. Gerne bieten wir Ihnen ein telefonisches oder persönliches Gespräch an um abzuklären, welches Verfahren sich für Sie am besten eignet. Füllen Sie dazu bitte den folgenden Fragenbogen aus und senden Sie das Dokument an info@anwalt-malerberg.ch.

Trennung oder Scheidung?

Im Unterschied zur Scheidung wird bei einer Trennung die Ehe nicht aufgelöst. Die Trennung ermöglicht es den Ehegatten, auf unbestimmte Zeit getrennt zu leben. Zu regeln sind dabei u.a. die Wohnsituation nach der Trennung, die Betreuung der Kinder, Unterhaltsbeiträge, die (vorläufige) Aufteilung des Mobiliar und Hausrates sowie allenfalls der Stichtag für eine spätere Aufteilung des Vermögens. Bei einer Scheidung ist u.a. zusätzlich die güterrechtliche Auseinandersetzung zu führen (Aufteilung des Vermögens) und die Aufteilung der Pensionskassenguthaben zu klären. Können sich die Eheleute einigen, ist der Gang ans Gericht bei einer Trennung in der Regel fakultativ. Bei der Scheidung hingegen ist er obligatorisch.

Nicht ohne meinen Anwalt?

Es besteht keine Pflicht, für das Scheidungsverfahren einen Anwalt beizuziehen. Der Gang zum Anwalt empfiehlt sich dann, wenn auch die Gegenseite anwaltlich vertreten ist, sich eine Kampfscheidung abzeichnet oder bei einer komplizierten Vermögensaufteilung. Personen mit geringem Einkommen können beim Gericht die unentgeltliche Prozessführung und Rechtsvertretung beantragen.

Mögliche Alternativen zur strittigen Scheidung sind die Mediation und das Collaborative-Law-Verfahren.

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