Wer erbt wieviel? Was gilt für Ehepartner, was im Konbubinat?

Mittels Testament, Ehe- oder Erbvertrag können Sie regeln, was nach Ihrem Ableben mit Ihrem Vermögen geschieht. Oft besteht der Wunsch, den hinterbliebenen Lebenspartner abzusichern. Für Eheleute ist die Ausgangslage hierbei eine andere als für Konbubinatspartner. Letztere zählen nicht zum Kreis der gesetzlichen Erben. Sie gehen leer aus, wenn zu Lebzeiten keine Vorkehrungen getroffen wurden. Aber auch Ehepartner tun gut daran, sich frühzeitig mit dem Thema Testament oder Erbvertrag auseinanderzusetzen.

Welcher Spielraum sich bei der testamentarischen Vermögensaufteilung für Ehepartner und Konkubinatspartner bietet und welche Einschränkungen in Form der gesetzlichen Pflichtteile bestehen, haben wir in unseren untenstehenden Merkblättern für Sie zusammengefasst.

Wer erbt wieviel? Pflichtteile beim Erbe

Änderung Erbrecht ab 1. Januar 2023

Das revidierte Erbrecht ist mit dem 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Mit dem neuen Recht können Erblasserinnen und Erblasser künftig unter anderem über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Heute stehen Nachkommen drei Viertel des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil zu. Künftig wird es nur noch die Hälfte sein. Der Pflichtteil der Eltern entfällt mit der Revision ganz.
Aufgrund der neuen Regelung sollten Sie bestehende erbrechtliche Lösungen (inkl. Eheverträge, welche vor dem Hintergrund der erbrechtlichen Optimierung abgeschlossen wurden) überprüfen lassen: Führt der Inhalt nach wie vor zum Ziel? Sollte etwas angepasst werden?
Wenn in ihren erbrechtlichen Dokumenten nicht nur von der «verfügbaren Quote» die Rede war, sondern konkrete Anteile des Nachlasses zugewiesen wurden, könnte die Regelung nach Inkrafttreten des neuen Rechts missverständlich sein und Auslegungsprobleme verursachen.

Welche Möglichkeiten bietet das Testament für Ehepartner? Pflichtteil und frei verfügbare Quote im Vergleich

Wie wird der Nachlass auf Partner, Eltern, Kinder und weitere Verwandte verteilt, wenn kein Testament vorliegt? Welche Möglichkeiten bietet das Testament? Untenstehend können Sie ein Dokument herunterladen, in dem grafisch dargestellt ist, wer ohne Regelung erbt und über welchen Anteil des Nachlasses mittels Testament frei verfügt werden kann, wenn sämtliche Erbberechtigten auf den Pflichtteil gesetzt werden.

Bei gewissen Konstellationen ist ein Ehevertrag oder ein kombinierter Ehe-/Erbvertrag sinnvoll, kann der Gestaltungsspielraum so doch zusätzlich erweitert werden. Um den Nachlass zu ermitteln, wird zuerst mit der güterrechtlichen Auseinandersetzung festgelegt, welchem Ehegatten welches Vermögen zusteht.

Erbrechtlicher Spielraum von Konkubinatspartnern: Pflichtteil und frei verfügbare Quote

Konkubinatspartner sind im Gegensatz zu Ehegatten keine gesetzlichen Erben und haben keinen Pflichtteil. Ohne Testament erben sie gar nichts. Wer je nach Konstellation erbt, entlässt sich untenstehender Darstellung entnehmen. Die frei verfügbare Quote kann mittels Testament der Konkubinatspartnerin oder dem Konkubinatspartner zugewiesen werden.

Auf das Erbe von Konkubinatspartnern entfällt im Gegensatz zu Ehegatten eine normale Erbschaftssteuer, die oft rund 30% des Geerbten beträgt. Neben der testamentarischen Lösung ist zu überlegen, ob die Konkubinatspartnerin oder der Konkubinatspartner mit einer Lebensversicherung abgesichert werden soll.

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