Brauchen wir einen Ehevertrag?

Die Diskussion, ob ein Ehevertrag sinnvoll sei, wird von Ehegatten oft vermieden. Der Ehevertrag gilt als unromantisch. Dabei würde er oft im beidseitigen Interesse liegen. So kann beispielsweise der Ehegatte durch den Vertrag für den Todesfall maximal abgesichert werden, indem ihm die gesamte Errungenschaft zugewendet wird. So kann u.a. gewährleistet werden, dass sich bei minderjährigen Kindern nicht die Behörden in die finanziellen Belange des überlebenden Ehegatten einmischen. Umgekehrt ist es möglich, Vermögenswerte, die für den Betrieb eines Gewerbes bestimmt sind, dem Eigengut zuzuweisen und damit der Teilung im Scheidungsfall zu entziehen.

Untenstehend können Sie ein Merkblatt zum Thema Ehevertrag als PDF herunterladen. Das Dokument fasst die wichtigsten Informationen zum Ehevertrag unter rechtlichen Gesichtspunkten auf übersichtliche Weise zusammen.

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Brauchen wir einen Ehevertrag?

Wer besitzt was, wenn kein Ehevertrag vorliegt?

Ohne Ehevertrag kann bei der Auflösung der Ehe jeder Partner die Hälfte der Errungenschaft für sich beanspruchen. Unter Errungenschaft versteht man Vermögenswerte, die während der Ehe erworben wurden. Das sogenannte Eigengut – das sind Vermögenswerte, die in die Ehe eingebracht wurden – wird nicht geteilt, d.h. bei einer Auflösung der Ehe behält jeder Gatte sein Eigengut.

Im folgenden Dokument sehen Sie, wie das eheliche Vermögen bei einem Todesfall oder einer Scheidung aufgeteilt wird, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde.

Beispiele, wann Eheverträge sinnvoll sind:

Beispiel 1: Das Ehepaar Meier ist zehn Jahre verheiratet und hat zwei Kinder von 3 und 5 Jahren. Vor der Heirat hatten sie kein Vermögen und sie haben kein Geld geerbt oder geschenkt erhalten. Sie kaufen mit dem während der Ehe gesparten Geld eine Liegenschaft und möchten, dass im Todesfall eines Ehegatten der andere das gesamte Vermögen erhält. Mit einem Ehevertrag kann dieses Ziel erreicht werden.

Beispiel 2: Frau Hess ist 60 Jahre alt, Herr Hess 62 Jahre alt, sie haben das gesamte Vermögen gemeinsam erarbeitet. Sie haben keine Kinder. Die Eltern von Herrn Hess sind dement und wohnen in einem Pflegeheim. Im Todesfall möchte das Ehepaar Hess, dass der überlebende Ehegatte alles erbt. Mit einem Ehevertrag kann dieses Ziel erreicht werden.

Beispiel 3: Frau Kraft und Herr Kummer möchten heiraten. Herr Kummer ist hoch verschuldet und ihm ist ganz wichtig, dass es auch nach der Eheschliessung nicht zur Vermischung des Vermögens kommt. Mit einem Ehevertrag kann dieses Ziel erreicht werden.

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