Testament oder Erbvertrag: Diese Dokumente brauchen Sie für die Besprechung beim Anwalt

Mittels Testament und Erbvertrag können Sie bereits zu Lebzeiten regeln, was nach Ihrem Ableben mit Ihrem Vermögen geschieht.

Während ein Testament vom Verfasser einseitig aufgesetzt wird, ist der Erbvertrag eine Vereinbarung zwischen dem Erblasser und den Erben unter Mitwirkung unabhängiger Zeugen. Diese Vereinbarung kann verschiedenste Punkte enthalten. So ist ist es über einen Erbvertrag beispielsweise möglich, eine Alleinerbschaft der Eltern und einen Verzicht der Nachkommen auf ihre Pflichtteilsansprüche zu regeln. Ehepaare können sich auf diese Weise optimal begünstigen und finanziell besser absichern, als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht.

Zum Erstellen eines Erbvertrages werden verschiedene Dokumente benötigt. Bringen Sie diese Dokumente – soweit möglich – bereits in die erste Besprechung mit, können Sie Kosten und Zeit sparen. In der untenstehenden Checkliste sind die erforderlichen Dokumente aufgeführt.

Checkliste hier herunterladen
Testament, Erbvertrag – Checkliste für die Besprechung beim Anwalt

Ehevertrag oder Erbvertrag?

Mittels eines Ehevertrags oder Erbvertrags können Sie Ihren Partner für den Fall Ihres Ablebens finanziell absichern. In der Praxis werden Ehevertrag und Erbvertrag oft in einer einzigen Urkunde erstellt. Diese regelt dann sowohl den güterrechtlichen Teil (Ehevertrag), wenn z.B. die gesamte Errungenschaft an den überlebenden Partner zugewiesen wird, als auch den erbrechtlichen Teil (Erbvertrag), wenn z.B. Kinder auf ihren Pflichtteil gesetzt werden und der überlebende Ehegatte die gesamte verfügbare Quote erhält. Beim kombinierten Ehe-/Erbvertrag sind die Formerfordernisse des Erbvertrags einzuhalten, insbesondere das Erfordernis der Zeugen. Demgegenüber kann ein Ehevertrag ohne Zeugen beurkundet werden.

Wer erbt wieviel?

Wieviel erben Partner, Kinder, Eltern und weitere Verwandte? Wenn keine Anweisungen vorliegen, wie das Vermögen nach dem Tod eines Erblassers aufzuteilen ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, d.h. das Erbe wird nach den gesetzlichen Richtlinien aufgeteilt. Das Gesetz definiert dabei nicht nur die Erben, sondern auch den Anteil am Erbe, der diesen Personen zusteht. Wir  zeigen Ihnen, wer wieviel erhält und welche Gestaltungsmöglichkeiten Testament und Erbvertrag bei Ehegatten und Konkubinatspartnern bieten.

Was tun im Todesfall?

Wenn eine nahestehende Person stirbt, muss an vieles gedacht werden: an unmittelbar Notwendiges wie die Todesfallbescheinung, Todesanzeige und die Organisation der Bestattung, an Administratives z.B. im Zusammenhang mit Bank, Post, Versicherungen, Social-Media-Profilen, Arbeitgeber und Behörden, aber auch an die Regelung des Erbes. Unsere Checkliste zeigt die wichtigsten Schritte nach einem Todesfall und hilft Ihnen, trotz der emotional belastenden Situation an alles zu denken.

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