Rechtsberatung im Thurgau: Ihre Anwälte bei Scheidung und Trennung

Rechtsanwalt Otmar Kurath und Rechtsanwältin Nina Lang Fluri betreuen Frauen und Männer, welche sich vorübergehend trennen oder ihre Ehe beenden wollen. In einem ersten Beratungsgespräch gilt es, die Gesamtsituation zu besprechen und mögliche Lösungswege aufzuzeigen (z.B. für neue Wohnsituation, Kinderbetreuung, Unterhaltsansprüche, Aufteilung des Vermögens).

In aller Regel ist eine Scheidung auf gemeinsames Begehren die kostengünstigste und emotional einfachste Lösung, wenn eine Ehe definitiv gescheitert ist. Bietet der Gatte/die Gattin nicht Hand zu einer einvernehmlichen Lösung, vertreten die Rechtsanwälte der Advokatur am Malerberg die Mandantin oder den Mandanten auch vor Gericht. Möchten die Ehegatten gemeinsam eine Lösung suchen, bieten sich eine Mediation oder ein Collaborative-Law-and-Practice-Verfahren an. Orientierung in der Frage, welches Verfahren im individuellen Fall am besten geeignet ist, bietet dieser Fragebogen.

Anwalt Familienrecht Thurgau: Scheidung, Trennung, Eherecht

Konkubinat

Die „wilde Ehe“ ist beliebt. Lebt ein Paar ohne Trauschein zusammen, kann es bei einer Trennung oder im Krankheits-/ Todesfall aber böse Überraschungen erleben, denn im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt.

Mit etwas Planung lassen sich die rechtlichen Lücken jedoch schliessen. Thema eines ersten Beratungsgesprächs in der Advokatur am Malerberg sind deshalb die Rechte und Pflichten der Konkubinatspartner sowie die Abklärung, ob Bedarf für eine vertragliche Regelung und Absicherung besteht. Eine Übersicht der möglichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Konkubinat finden Sie hier:

Eingetragene Partnerschaft

Seit 2007 können gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft eintragen lassen. Die Eintragung der Partnerschaft regelt viele Bereiche des gemeinsamen Lebens. Sie hat beispielsweise Einfluss auf den möglichen Familiennamen, auf Vermögensaufteilung, Steuern und Erbe, aber auch auf laufende Bedürfnisse der Gemeinschaft, von kleinen Reparaturen im Haushalt bis zum Medikamentenkauf. Eine Übersicht der Auswirkungen der eingetragenen Partnerschaft finden Sie in unserem Merkblatt.

Wie lässt sich eine eingetragene Partnerschaft bei Trennung auflösen? Auch dazu sind im Merkblatt die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Brauchen wir einen Ehevertrag?

Ohne Ehevertrag gilt bei der Auflösung einer Ehe die Errungenschaftsbeteiligung. Mit einem Ehevertrag kann dies abgeändert werden. Die Ehegatten geben sich mittels Ehevertrag vom ordentlichen Güterstand abweichende Rechte und Pflichten, welche im Fall einer Scheidung oder des Versterbens eines Ehegatten Auswirkungen auf die Vermögensverteilung haben. Ist Ihre güterrechtliche Situation geklärt? In unserer Faktensammlung finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Möglichkeiten, die ein Ehevertrag bietet, auf einen Blick.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

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