Die verbindliche Vereinbarung als Ziel
Die Mediation wird mit einer verbindlichen Vereinbarung abgeschlossen, mit der beide Parteien gut leben können. In einer Scheidungssituation bedeutet dies z.B. eine Vereinbarung über die Nebenfolgen der Scheidung (neue Wohnsituation, Kinderbetreuung, Unterhaltszahlungen, Vermögensaufteilung, Aufteilung des Pensionskassenguthabens).
Was ist der Unterschied zu einem Gerichtsverfahren?
Nach wie vor ist der Weg zum Gericht die gängigste Form, Konflikte zu lösen. Ein gerichtliches Verfahren bringt Klarheit. Der Richter entscheidet, welche Partei in welchem Punkt einer strittigen Angelegenheit Recht bekommt. Zentrale Bedeutung im Gerichtsverfahren bekommt die Überprüfung einer Sache nach den Rechtsfolgen. Demgegenüber geht es bei der Mediation primär um die gemeinsame Suche nach einer Lösung, die von allen Konfliktparteien akzeptiert wird.
Während die Konfliktparteien bei Gericht die Kontrolle über das Vorgehen weitgehend abgeben, weil verfahrensrechtliche Erfordernisse bestehen, sind sie in der Mediation sowohl an der Gestaltung des Ablaufs als auch an der Entscheidungsfindung direkt beteiligt.
Zu beachten ist aber, dass nicht jeder Konfliktfall für eine Mediation geeignet ist. Eine Mediation ist als Verfahren ungeeignet, wenn z.B. ein rechtlich eindeutiger Konflikt oder ein unausgewogenenes Kräfte- bzw. Machtverhältnis vorliegt. Eine mögliche Alternative ist das Collaborative-Law-Verfahren.
Inhalt der Vereinbarung
Die Abschlussvereinbarung kann Absichtserklärungen, Umgangsregelungen, aber auch konkrete Verpflichtungen beinhalten. Die Parteien haben die Möglichkeit, die Formulierungen für verpflichtende Vereinbarungen so zu wählen, dass die Inhalte für vollstreckbar erklärt werden können. Diese Entscheidung bleibt aber den Medianten bis zum Abschluss der Mediation vorbehalten.