Klar definiert, aber flexibel gestaltbar
Mediation ist ein international anerkannter Kommunikationsprozess für Konfliktlösungen, der in bestimmte Phasen aufgeteilt wird und dessen Ablauf gut definiert ist. Dennoch verlaufen Mediationen immer unterschiedlich. Das Verfahren ist flexibel und lässt sich individuell gestalten. Als Mediatoren sind wir dafür verantwortlich, dass Aufbau und Verlauf der Mediation auf den individuellen Konflikt zugeschnitten sind.
Schritt für Schritt zum Ziel
In einem Erstgespräch wird abgeklärt, ob sich die Mediation im konkreten Fall eignet und ob die Parteien mit folgenden Grundregeln des Mediationsverfahrens einverstanden sind:
- Freiwilligkeit (jede Partei kann die Mediation jederzeit abbrechen)
- Eigenverantwortlichkeit
- Volle Information (Offenlegung sämtlicher relevanter Fakten und Dokumente)
- Vertraulichkeit (möchten die Parteien den Inhalt der Mediation vertraulich behandeln oder mit Dritten darüber sprechen können? Die Mediatoren selbst unterstehen dem Berufsgeheimnis)
Die Mediatoren müssen neutral sein. Rechtsanwältin Nina Lang zeigt für einzelne Themen den rechtlichen Spielraum auf, es erfolgt aber keine parteiliche Beratung. Wollen die Medianten eine rechtliche Einschätzung ihrer Chancen und Risiken vor Gericht, kann bereits während der Mediation die Hilfe von Fairnessanwälten in Anspruch genommen werden.
Um die Neutralität zu wahren, führen die Mediatoren in der Regel nur Gespräche mit beiden Parteien gemeinsam.
Haben sich die Parteien zu einer Mediation entschlossen, werden in einem nächsten Schritt die Themen der Mediation festgelegt, in einer Trennungs- oder Scheidungssituation z.B. Wohnsituation (Zuteilung der ehelichen Liegenschaft), Unterhaltsbeiträge, Kinderbetreuung, Vermögensaufteilung. Die Parteien bestimmen überdies, in welcher Reihenfolge die von ihnen gewünschten Themen besprochen werden sollen.
In einem letzten Schritt wird von Rechtsanwältin Nina Lang eine für beide Parteien verbindliche Vereinbarung erstellt. Finden die Parteien nicht für alle Punkte eine gemeinsame Lösung, können die strittigen Punkte einem Gericht zur Beurteilung unterbreitet werden. In diesem Fall wird die Mediation mit einer Teilvereinbarung abgeschlossen. Haben die Mediatoren den Eindruck, die getroffene Vereinbarung sei nicht ausgewogen, empfehlen sie vor Unterzeichnung die Überprüfung der Vereinbarung durch parteiliche Fairnessanwälte.