Was kostet eine Trennung im Thurgau?
Ein durchschnittliches Eheschutzverfahren (Trennung) verursacht im Kanton Thurgau vor erster Instanz für beide Ehegatten Gerichtskosten von je ca. CHF 1’500.00 und Anwaltskosten von je ca. CHF 7’000.00 inkl. Barauslagen, Mehrwertsteuer von aktuell 8.1% und Spesen (unter der Annahme, dass kein Beweisverfahren und keine sprachlichen Übersetzungen notwendig sind, relativ einfache Verhältnisse vorliegen, kein übermässig hoher Bedarf an Gesprächen und/oder E-Mail-Korrespondenz besteht, die Unterlagen bereits sauber aufbereitet geliefert werden und in der Einigungsverhandlung eine vollumfängliche Lösung gefunden wird). Diese Kosten können bei einvernehmlichen Lösungen gesenkt werden oder bei komplexen, hochstrittigen Verfahren ein Vielfaches betragen. Jede weitere Instanz (Obergericht, Bundesgericht) verursacht zusätzliche Kosten.
Trennung oder Scheidung?
Im Unterschied zur Scheidung wird bei einer Trennung die Ehe nicht aufgelöst. Die Trennung ermöglicht es den Ehegatten, auf unbestimmte Zeit getrennt zu leben. Zu regeln sind dabei u.a. die Zuteilung der Kinder-Obhut, Besuchsrecht, Alimente und Benutzungsrecht für Wohnung und Hausrat. Bei einer Scheidung ist u.a. zusätzlich die güterrechtliche Auseinandersetzung zu führen und die Aufteilung der Pensionskassenguthaben zu klären. Können sich die Eheleute einigen, ist der Gang ans Gericht bei einer Trennung fakultativ. Bei der Scheidung hingegen ist er obligatorisch.