Was kostet eine Scheidung im Thurgau?
Ein durchschnittliches Ehescheidungsverfahren verursacht im Kanton Thurgau vor erster Instanz für beide Ehegatten Gerichtskosten von je ca. CHF 2’500.00 und Anwaltskosten von je ca. CHF 8’000.00 inkl. Barauslagen, Mehrwertsteuer von aktuell 8.1.% und Spesen (unter der Annahme, dass kein Beweisverfahren und keine sprachlichen Übersetzungen notwendig sind, relativ einfache Verhältnisse vorliegen, kein übermässig hoher Bedarf an Gesprächen und/oder Emailkorrespondenz besteht, die Unterlagen bereits sauber aufbereitet geliefert werden und in der Einigungsverhandlung eine vollumfängliche Lösung gefunden wird). Diese Kosten können bei einvernehmlichen Lösungen gesenkt werden oder bei komplexen, hochstrittigen Verfahren ein Vielfaches betragen. Jede weitere Instanz (Obergericht, Bundesgericht) verursacht zusätzliche Kosten.
Brauche ich einen Anwalt?
Es besteht keine Pflicht, für das Scheidungsverfahren einen Anwalt beizuziehen. Der Gang zum Anwalt empfiehlt sich dann, wenn auch die Gegenseite anwaltlich vertreten ist, sich eine Kampfscheidung abzeichnet oder bei einer komplizierten Vermögensaufteilung. Personen mit geringem Einkommen können beim Gericht die unentgeltliche Prozessführung und Rechtsvertretung beantragen. Mögliche Alternativen zur strittigen Scheidung sind die Mediation und das Collaborative-Law-Verfahren.