Was kostet eine Co-Mediation?
In der Advokatur am Malerberg in Weinfelden werden nur Co-Mediationen von Mediatorin Simone von Wattenwyl (zertifiziert nach deutschem Mediationsgesetz, Sozialpädagogin, Fachberaterin Familie) und Rechtsanwältin Nina Lang Fluri (Mediatorin SAV) angeboten. Die Mediatorinnen nehmen dabei eine neutrale Position ein. Ziel ist eine Lösung, welche alle Beteiligten als fair empfinden. Der Stundensatz der Co-Mediatorinnen beträgt CHF 360.00.
Zu den Details der Abrechnung siehe folgendes Merkblatt: Kosten Co-Mediation.
Gelingt die Lösungssuche auf diesem Weg, können im Vergleich zum Gerichtsverfahren in der Regel Kosten gespart werden.
Die Sitzungen dauern in der Regel 1.5 bis 2 Stunden. Bei einer durchschnittlichen Mediation ist mit sechs bis acht Sitzungen zu rechnen. Neben der reinen Besprechungszeit fallen Kosten für Hintergrundarbeiten an (Arbeitspapiere zur Berechnung Unterhalt, Vermögen, Vereinbarungsentwürfe, Vor- und Nachbereitung von Sitzungen, E-Mail-Kontakt). Die Abrechnung erfolgt monatlich.
Bei einer durchschnittlichen Co-Mediation ist mit Gesamtkosten von CHF 9’000.00 bzw. CHF 4’500.00 je Partei zu rechnen.
Was unterscheidet die gemeinsame Rechtsberatung von der Mediation?
Bei einer gemeinsamen Rechtsberatung werden mit Elementen der Mediation Lösungen gesucht. Im Gegensatz zu einer reinen Mediation wird der rechtliche Rahmen aufgezeigt, in welchem man sich bewegt. So werden im Bereich Trennung/Scheidung Unterhaltsberechnungen und Vermögensberechnungen aufgezeigt. Die Arbeitspapiere bilden für Klientinnen und Klienten die Grundlage, um weiterzudenken und eine eigene Lösung zu finden.
Eine Übersicht möglicher Verfahren bei Trennung/Scheidung finden Sie unter folgendem Link: Trennung/Scheidung – mögliche Verfahren.
Was, wenn die Mediation scheitert?
Eine gelungene Mediation führt meist zu tieferen Gesamtkosten bei der Lösung eines Konfliktes. Scheitert die Mediation, entstehen allerdings Mehrkosten. Eine saubere Abklärung, ob sich ein Fall für eine Mediation eignet, ist deshalb sehr wichtig. Die Kosten einer Mediation werden bei knappen finanziellen Verhältnissen nur vom Staat übernommen, wenn ein Gericht entscheidet, dass die Mediation zum Wohle der Kinder notwendig ist.