Unser Honorar: Was wir kosten und was wir bieten.
Das Honorar ist vom effektiven Zeitaufwand des Anwalts abhängig. Darin inbegriffen ist auch die Arbeit des Kanzleipersonals. Der Stundensatz richtet sich nach der Schwierigkeit des Problems, nach den Interessen, die auf dem Spiel stehen, und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen.
Der Stundenansatz von RA Dominik Järmann beträgt in der Regel CHF 280.00, der Stundenansatz von RA Otmar Kurath und RA Nina Lang Fluri in der Regel CHF 300.00, zuzüglich Barauslagen, MWSt. und Spesen. Um in Ihrem Interesse unabhängig zu bleiben, verlangen wir keine Erfolgsbeteiligungen. Zudem sind wir gehalten, am Anfang eine Akontozahlung zu verlangen, welche wir mit Ihnen festlegen. Um Ihnen die Übersicht zu erleichtern, rechnen wir unsere Leistungen monatlich oder vierteljährlich ab.
Wie kann ich die Anwaltskosten tief halten?
Anwaltskosten sind hoch. Anwälte werden für die Zeit bezahlt, welche sie für einen Fall benötigen. Je aufwändiger ein Fall ist, desto höher werden Ihre Kosten. Sie können die Gesamtkosten deshalb oft steuern, wenn Sie einen Teil der Arbeit selbst übernehmen:
- Bringen Sie uns sämtliche Unterlagen gemäss Checkliste bereits als Kopie oder auf einem USB-Stick als PDF mit. Geben Sie den einzelnen PDFs passende Dateinamen (z.B. «Jahreslohnausweis 2020», «Lohnabrechnung Mai 2020» etc.) und teilen Sie mehrseitige Dokument nicht auf mehrere PDFs auf.
- Überlegen Sie vor Telefonaten, was Ihre konkreten Fragen sind, damit die Gespräche möglichst zielgerichtet geführt werden können.
- Versuchen Sie, Ihre Anliegen in möglichst wenigen E-Mails zusammenzufassen.
- Falls Sie sich beispielsweise in einer Trennung befinden und eine gute Kommunikationsbasis mit dem Partner haben, überlegen Sie sich, welche Punkte Sie allenfalls bereits zu zweit klären können (z.B. wie soll das Mobiliar aufgeteilt werden, wer bleibt in der Wohnung/Liegenschaft, wie sollen die Kinder betreut werden, wer hatte wieviel Geld im Zeitpunkt der Heirat, haben Sie während der Ehe Geld geschenkt erhalten oder geerbt etc.). In einer Erstbesprechung sehen Sie die relevanten Punkte, welche Sie auch während einer Beratung jederzeit mit dem anderen Ehegatten/Expartner besprechen können.
Lohnt sich der Gang ans Gericht?
Bei Gerichtsverfahren entstehen Gerichtskosten, Anwaltskosten und weitere Kosten wie z.B. Gutachterkosten und Einkommensausfälle. Wer unterliegt, muss diese Kosten selber tragen und der Gegenpartei eine Entschädigung für ihre Anwaltskosten zahlen. Das kann für den Verlierer teuer werden. Zudem kostet jeder Prozess Zeit und Nerven. Klären Sie deshalb mit uns vor jedem Prozess ab, mit welchen Gesamtkosten zu rechnen ist, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und in welchem Verhältnis beide zu den Interessen stehen, die für Sie auf dem Spiel stehen.
Mögliche Alternativen zur strittigen Auseinandersetzung sind die Mediation und das CLP-Verfahren.
Bezahlt die Versicherung?
Haben Sie sich über eine Rechtsschutzversicherung gegen die Kostenrisiken eines Rechtsstreits abgesichert? Muss Ihre Versicherung gemäss Police für einen hängigen Rechtsstreit aufkommen, übernimmt sie grundsätzlich folgende Kosten:
- Gerichtskosten
- Anwaltskosten
- Gutachterkosten
- Allfällige Prozessentschädigungen an die Gegenpartei
Einige Rechtschutzversicherungen decken auch die Kosten eines Mediationsverfahrens. Gerne klären wir mit Ihnen, ob Ihre Versicherung im vorliegenden Konflikt Deckung bietet.
Was, wenn Ihnen das Geld für eine Rechtsvertretung fehlt?
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen können Personen mit sehr geringem Einkommen einen Antrag auf unentgeltliche Prozessführung und unentgeltliche Rechtsvertretung stellen. Wird dieser Antrag vom Gericht bewilligt, trägt vorerst der Staat die Anwalts- und Gerichtskosten. Voraussetzung ist, dass die Sache nicht aussichtslos ist.