Vertragsrecht – ein guter Anwalt schafft Rechtssicherheit

Im Vertragsrecht geht es oft um viel Geld oder existenzielle Fragen. Verträge sind allgegenwärtig und regeln viele Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens, von der Arbeit über Miete und Vermietung, Kredit und Leasing, Reisen, Kauf und Verkauf bis zur Kunst. Es kommt vor, dass wir Verträge eingehen, ohne dass uns dies bewusst ist. Häufig sind auch die Probleme im Bereich des Vertragsrechts: Sind sich Vertragsparteien uneinig über den Inhalt eines Vertrages oder erfüllt eine der Parteien ihren Teil des Vertrags nicht richtig, kann das langwierige und risikoreiche Rechtsstreitigkeiten zur Folge haben.

Es empfiehlt sich, frühzeitig Unterstützung durch einen im Vertragsrecht erfahrenen Anwalt zu suchen.

Wir beraten Sie schon vor dem Vertragsabschluss, prüfen Verträge oder erstellen rechtssichere Dokumente nach Ihren Bedürfnissen. Wir informieren Sie über Ihre Rechte und helfen Ihnen, wenn es nötig ist, bei der prozessualen Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche.

Menschen oder Unternehmen kaufen und verkaufen, sie mieten und vermieten, sie leasen, sie arbeiten gegen Lohn für jemanden und lassen für sich arbeiten, sie stellen Werke her oder lassen sie herstellen, sie erledigen Aufträge oder lassen sie ausführen, oder sie schliessen sich als Gesellschafter oder Aktionäre zusammen. All das beruht auf Verträgen. Dabei kann es zu Störungen kommen:

  • Was, wenn die gekaufte Maschine Mängel hat?
  • Was, wenn das gekaufte Unternehmen weniger wert ist als versprochen?
  • Was, wenn der Kaufpreis nicht bezahlt wird?
  • Was, wenn der Mietzins steigen soll?
  • Muss der Arbeitgeber Lohn bezahlen, obwohl der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erschienen ist?
  • Was, wenn das neu gebaute Mehrfamilienhaus Mängel hat?
  • Was, wenn der Unternehmer den Werklohn nicht erhält?
  • Was, wenn ein Auftrag unsorgfältig erledigt wurde?
  • Was, wenn die Zusammenarbeit von Geschäftspartnern schlecht funktioniert?

In solchen Fällen ist es ratsam, sich rasch über seine Rechte zu informieren.

Vertragsrecht Thurgau: kundige Beratung bei Kaufvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Werkvertrag und Auftrag

Kaufvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Werkvertrag oder Auftrag: Es prüfe, wer sich bindet!

Wenn zwei oder mehrere Partner einen übereinstimmenden Willen erklären, entsteht ein Vertrag, der die Partner bindet. Meist genügt dafür schon eine mündliche Abmachung.

Viele Konflikte im Vertragsrecht haben nichts mit bösem Willen, sondern mit schlecht durchdachten und schlecht formulierten Verträgen zu tun. Deshalb lohnt es sich, einen Vertragsentwurf von einem kundigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

  • Dieser weiss, wo später Missverständnisse, Störungen oder Konflikte entstehen können.
  • Als Berater kann er diese Felder aufdecken.
  • Er kann dafür faire und griffige Regelungen entwickeln und so formulieren, dass es später keine Missverständnisse gibt.

Das ist in der Regel nicht teuer. Ein sorgfältig geprüfter und klar formulierter Vertrag mit einfachen Lösungen lässt viele mögliche Schwierigkeiten und Konflikte gar nicht erst entstehen. Später aufgrund eines schlechten Vertrages einen Anspruch abschreiben zu müssen oder einen Rechtsstreit ausfechten zu müssen, ist für die Betroffenen stets ein zig- faches teurer, riskanter und ärgerlicher.

Unternehmen tätigen regelmässig Geschäfte in Serie, indem sie häufig ähnliche Kaufverträge, Mietverträge, Arbeitsverträge, Werkverträge oder Aufträge abschliessen. Verwenden sie dabei ungeprüft schlechte Vertragsvorlagen, können sich diese Schwierigkeiten vervielfachen. Umso lohnender ist es, wenn ein kundiger Anwalt diese Vorlagen vorher geprüft und optimiert hat. Klare und griffige Formulierungen sind hier entscheidend.

Willensmängel, Verwirkung und Verjährung – Anwalt schützt vor Rechtsverlust

Nach dem Abschluss von Verträgen kann es zu Störungen kommen:

  • Es kommen Zweifel auf, ob der Vertrag oder ein Teil davon überhaupt gültig ist.
  • Willensmängel können auftreten.
  • Oder eine Vertragspartei erbringt die im Vertrag versprochene Leistung zu spät, gar nicht oder nur schlecht (Verzug, Nichterfüllung, Schlechterfüllung).

Dann müssen vertragliche Ansprüche durchgesetzt werden, zuerst in Verhandlungen, dann notfalls in einem Zivilprozess. Hier stellen sich anspruchsvolle Fragen und es laufen Verwirkungsfristen oder Verjährungsfristen.

Ein kundiger Anwalt erklärt Ihre Chancen und Risiken. Er entwickelt mit Ihnen realistische Verhandlungs- oder Prozessziele. Er führt für Sie lösungsorientierte Verhandlungen. Wo diese scheitern und die Aussichten gut sind, führt ihr Anwalt für Sie den Zivilprozess am Gericht, um Ihre Rechte durchzusetzen oder ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren.

Dazu muss er die massgeblichen Rechtssätze herausfiltern und im Auge behalten. Dort muss er rechtzeitig Ihre Beweise richtig einbringen, ansonsten ein Rechtsverlust droht. Selbst wenn ein Gerichtsurteil Ihre Rechte schützt, müssen Sie dieses selber durchsetzen. Meist mit einer Betreibung oder einem Vollstreckungsverfahren. Auch hier lauern Fallstricke.

Eine kundige Rechtsvertretung sorgt dafür, dass Sie die Ihnen zugesprochenen Ansprüche möglichst auch realisieren können.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

Rufen Sie uns an (Tel. 071 622 14 22), schreiben Sie eine E-Mail an info@anwalt-malerberg.ch oder nutzen Sie unser Formular für Ihre Anfrage.