Baurecht / Immobilienrecht – anwaltliche Beratung und Vertretung im Thurgau

Die Bandbreite möglicher Fragestellungen im Baurecht und Immobilienrecht ist gross. Juristische Probleme im Zusammenhang mit Immobilien und Bauprojekten betreffen Mieter und Vermieter ebenso wie Bauherren, Architekten und Baufirmen.

  • Sie wollen bauen und sind unsicher, was sie dürfen und was nicht?
  • Haben Sie Zweifel, ob der in Ihrer Nähe geplante Bau zulässig ist?
  • Ist eine Baubewilligung zu prüfen?
  • Stehen Sie vor dem Abschluss eines Generalunternehmervertrages, eines Architektenvertrages oder eines Werkvertrages und Sie wollen Klarheit über die Risiken und Nebenwirkungen?
  • Ihr Bauprojekt ist viel teurer geworden, als Ihr Architekt geschätzt hat?
  • Zeigen sich an Ihrem Gebäude Mängel? Werden Ihnen als Unternehmer Baumängel vorgeworfen?
  • Wird  Ihnen als Unternehmer der Werklohn nicht vollständig bezahlt?
  • Erwägen Sie, ein Bauhandwerkerpfandrecht vorläufig einzutragen? Oder sind Sie mit einem solchen belastet worden?
  • Ist Ihnen als Stockwerkeigentümer nicht klar, wer im Haus was darf oder nicht oder wer im Haus was zu bezahlen hat?
  • Gibt es Meinungsverschiedenheiten über ein Wegrecht?

In jedem Fall ist es ratsam, anwaltliche Unterstützung zu suchen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Anwalt Baurecht Immobilienrecht Thurgau

GU-Vertrag, Architekturvertrag, Planervertrag, Werkvertrag: schützen Sie Ihr Recht mit anwaltlicher Expertise

In der Schweiz sind die Räume nicht unendlich weit. Ein Grundeigentümer hat Rücksicht auf angrenzende Eigentümer zu nehmen. Wo Dienstbarkeiten oder Einwirkungen auf angrenzende Grundstücke wie Gerüche, Lärm, Licht oder Schattenwurf Probleme schaffen, kann eine kundige anwaltliche Begleitung Grenzen aufzeigen, Lösungen entwickeln oder notfalls auf dem Rechtsweg klärende Entscheide herbeiführen.

Wo gebaut werden soll, sind viele betroffen. Das kann Probleme schaffen: Ist ein Bauprojekt bewilligungsfähig? Wo gebaut wird, sind viele Akteure tätig. Diese sind über GU-Verträge, Architekturveträge, Planerverträge und Werkverträge verbunden. Wo Differenzen über Honorare, Werklöhne, Baukostenüberschreitungen oder Baumängel auftreten, wird es schwierig.

Das kann schnell einmal Nerven, Zeit und viel Geld kosten. Fristen laufen. Baumängel müssen festgestellt werden, u.U. mit gerichtlichen Expertisen. Unternehmer am Bau riskieren, für Fehler anderer zu haften. Mängelrechte müssen durchgesetzt werden, ungerechtfertigte Forderungen müssen abgewehrt werden, nötigenfalls mit vorsorglichen Massnahmen und in Zivilprozessen vor Gericht. Ein im Baurecht und Immobilienrecht versierter Anwalt kann hier tragfähige gütliche Lösungen mitentwickeln oder notfalls klärende Gerichtsentscheide erwirken.

Öffentliches Beschaffungsrecht: anwaltliche Begleitung von Behörden und Privaten bei Ausschreibung und Submissionsverfahren

Wo der Staat bauen lässt, Dienstleistungen bestellt oder Güter beschafft, gilt das öffentliche Beschaffungsrecht.

Hier sollte der Anbieter mit dem besten Angebot zum Zuge kommen und nicht jener mit den besten Beziehungen.

Eine anwaltliche Begleitung sorgt auf der Seite von Gemeinwesen für faire Ausschreibungen und rechtssichere Submissionsverfahren. Anbietern sichert sie eine faire Chance auf den Zuschlag durch kritische Begleitung und – wo nötig – durch Rechtsmittel an die Kontrollinstanz.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

Rufen Sie uns an (Tel. 071 622 14 22), schreiben Sie eine E-Mail an info@anwalt-malerberg.ch oder nutzen Sie unser Formular für Ihre Anfrage. Für Ihre Fragen rund ums Baurecht und Immobilienrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.