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Je nach Besprechung werden verschiedene Dokumente benötigt. Bringen Sie diese Dokumente – soweit möglich – bereits in die erste Besprechung mit, können Sie Kosten und Zeit sparen. Auf der folgenden Seite finden Sie Merkblätter und Checklisten, in denen die erforderlichen Dokumente aufgeführt sind:
Das Anwaltshonorar ist vom effektiven Aufwand abhängig. Sofern keine überdurchschnittliche Einkommens- oder Vermögensverhältnisse vorliegen, beträgt der Stundensatz CHF 280.00 (RA Dominik Järmann) bzw. CHF 300 (RA Otmar Kurath und Nina Lang Fluri). zuzüglich Barauslagen und Fahrspesen. Um beiden Parteien die Übersicht zu erleichtern, erfolgt die Abrechnung monatlich.